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BSG, 21.01.2011 - B 2 U 277/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG München - S 9 U 542/05
- LSG Bayern - L 3 U 282/08
- BSG, 21.01.2011 - B 2 U 277/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B
Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Auszug aus BSG, 21.01.2011 - B 2 U 277/10 B
Im Übrigen fehlt es ua auch an hinreichenden Darlegungen zur Klärungsbedürftigkeit (zu den Darlegungserfordernissen vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN), die vom Kläger lediglich behauptet wird. - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 21.01.2011 - B 2 U 277/10 B
Dass der Kläger bis zuletzt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hätte, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. - BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80
Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers - …
Auszug aus BSG, 21.01.2011 - B 2 U 277/10 B
Diese liegt dann vor, wenn das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39), dh wenn sich die Rechtsfrage als solche in der Rechtspraxis in einer Vielzahl von Fällen stellt.